So, schönen guten Tag meine Damen und Herren, herzlich willkommen zur Vorlesung Strafrecht
1. Ich freue mich, dass Sie alle da sind. Gibt es irgendetwas organisatorisches zu klären
von Ihrer Seite? Nein, ich sehe gerade keine Meldung. Ach so ein organisatorisches Stichwort.
War irgendjemand von denen, die jetzt heute hier sind, gestern Abend bei der Veranstaltung,
bei dem online Veranstaltung von Frau Schütz dabei gewesen? Sie hatte gesagt, sie hat irgendwie
noch anschließend irgendwas verschickt. Ich weiß nicht mehr genau, was in der Mail zu
irgendeinem Thema, ob diese Mail angekommen ist. Haben Sie mir irgendwie objektive Bedingungen
der Strafbarkeit oder sowas war das? Okay, gut, also kann ich sagen, es ist angekommen.
Wunderbar. Gut, dann, wenn es sonst keine organisatorischen Fragen gibt, dann können wir
ans Inhaltliche gehen. Ganz kurze Wiederholung zu dem, was wir gestern gemacht haben, ausführliche
Wiederholung dann wie immer natürlich am Mittwoch. Wir haben gestern uns über Irrtümer
unterhalten und zwar über Tatbestandsirrtümer. Was bedeutet Tatbestandsirrtümer? Wann verwenden
wir diesen Begriff? Wir verwenden den Begriff, wenn es um Irrtümer geht, im tatsächlichen
Bereich. Ich kenne irgendwelche tatsächlichen Umstände nicht. Das ist abzugrenzen von Rechtsirrtümern.
Ich schätze die Rechtslage falsch ein. Das wäre dann eine Frage des Unrechtsbewusstseins,
eine Frage des Paragrafen 17, den wir noch ausführlich machen, den wir aber schon mal
kurz angesprochen hatten, wo es ging um die Frage, was gehört eigentlich alles zum Vorsatz
und gesehen haben, okay, das Unrechtsbewusstsein, die Rechtskenntnis sozusagen gehört grundsätzlich
nicht zum Vorsatz. Also der 16 betrifft Irrtümer 16 Absatz 1 Satz 1 im tatsächlichen Bereich.
Also ich kenne einen Umstand nicht oder ich habe eine Fehlvorstellung über einen tatsächlichen
Umstand und da haben wir verschiedene Irrtümer kennengelernt, verschiedene Konstellationen,
bei denen wir uns überlegen können, fallen die unter den 16 Absatz 1 Satz 1 und haben
gesagt, okay, also zum einen ich kann einfach irgendetwas überhaupt nicht wissen. Also ich
weiß nicht, dass in der, das war das Beispiel, in der Regentonne oder in der Spielhütte
oder was auch immer irgendein Mensch sitzt, wenn ich da einfach hinschieße und ich treffe
einen Menschen, dann habe ich davon eben keine Kenntnis. Die eine Möglichkeit, ich habe gar
keine Kenntnis. Die zweite Möglichkeit, ich schätze etwas falsch ein, nämlich ich verwechsel
irgendwelche Dinge. Ich glaube also, das ist in der Regentonne eine Katze und kein Mensch
oder umgekehrt kein Mensch, sondern eine Katze. Oder ich denke, es sitzt nicht der kleine Junge
aus der Nachbarschaft in der Tonne, sondern irgendwie ein wildfremdes Kind, bei dem es
mir egal ist, wenn ich schieße, wie gehe ich denn mit solchen Objektsverwechslungen
um? Wie nennen wir die, dass ich mich über die Identität des getroffen Objekts irre
und wie behandeln wir das rechtlich?
Das müsste die Error in persona sein und es wird mit Vorsatz gewertet.
Also das ist der Error in persona und Sie sagen, er wird mit Vorsatz gewertet, das heißt,
es schließt den Vorsatz nicht aus, es ist kein Tatbestandsirrtum, jedenfalls dann nicht,
wenn die Tatobjekte oder die verwechselnden Dinge, ja, gleichwertig sind, zwar gleichwertig
ist gemeint im Sinn von tatbestandlich gleichwertig, wenn ich also denke, ich schieße auf einen
Menschen und es ist ein anderer Mensch, weil ja im Gesetz auch nicht drin steht, wer den
A erschießt, wer den B erschießt, wer den C erschießt, sondern wer einen Menschen tötet,
das heißt, alle Menschen sind grundsätzlich mal tatbestandlich gleichwertig, deswegen
ist es nicht so, dass ich einen Umstand nicht kennen würde, der zum gesetzlichen Tatbestand
gehört, ich kenne ja den Umstand, Tönung eines Menschen und zwar sogar des Menschen,
das ist wichtig, auf den sich hier mein Vorsatz konkretisiert hat, ganz egal, ob der jetzt
A, B oder C heißt, ich möchte auf diesen Menschen schießen, der hier eben vorbeiläuft,
das wäre der Unterschied dann zu der zweiten Konstellation, was ist die zweite Konstellation,
die wir da abgegrenzt haben, auch mit so einem komischen lateinischen Begriff, der andere
Fall, den wir von Error in Persona unterscheiden müssen, genau, die Aberatio ictus, das Fegehen
des Angriffes, hier ziele ich auf eine Person, treffe aber auch eine andere Person, ich schieße
vorbei, treffe eine andere Person, wie geht man damit um, wie behandelt man das? Wie
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:32:26 Min
Aufnahmedatum
2024-11-21
Hochgeladen am
2024-11-26 01:19:12
Sprache
de-DE
Besprechung eines Übungsfalles